Ihr Ansprechpartner für Compliance-Hinweise

Die externe Lösung mit Erfahrung, Expertise und Empathie

Wenn Sie für Ihr Hinweisgebersystem einen Compliance-Ombudsmann einsetzen möchten, sind wir Ihr Ansprechpartner. Wir sorgen dafür, dass Hinweise auf Fehlverhalten in Ihrem Unternehmen unmittelbar, juristisch kompetent und vertraulich entgegengenommen und bearbeitet werden. Wir sind erfahren darin, Vertrauen zum Hinweisgeber aufzubauen. Auf diese Weise können Hinweisgeber geschützt, Hinweise maximal nutzbar gemacht und Schäden von Unternehmen abgewendet werden.

Die Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 und das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichten künftig alle öffentlichen und privaten Unternehmen ab einer Größe von 50 Mitarbeitern, rechtskonforme Hinweisgebersysteme einzurichten.

Wie profitieren Sie von Dr. Dilling als Compliance-Ombudsmann?

Das haben Sie davon

  • Einen Experten für Compliance, Wirschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht
  • Einen erfahrenen Ansprechpartner für Hinweisgeber
  • Einen Rechtsanwalt, der als Berufsgeheimnisträger Vertraulichkeit garantiert
  • Vertrauliche und abhörsichere Kanäle für die Erteilung von Hinweisen
  • Persönliche Treffen mit dem Hinweisgeber - Genau dies verlangen Whistleblower-Richtlinie und Hinweisgeberschutzgesetz. Genau dies können rein elektronische Systeme nicht.
  • Aufbereitung der Hinweise mit verlässlicher juristischer Ersteinschätzung und Plausibilitätskontrolle
  • Speicherung der Hinweise auf einem Hochsicherheitsserver (256k-Verschlüsselung)
  • Kostenlose und individuell angepasste Hinweisgeber-Policy für Ihr Compliance-Management-System
  • Datenschutzkonformes Case-Management bei der Aufnahme des Hinweises aber auch bei dessen Weiterverfolgung

Darauf können Sie verzichten

  • Teure und ineffiziente elektronische Lösungen, die jedenfalls soweit sie keine persönliche Treffen mit dem Hinweisgeber ermöglichen, auch nicht rechtskonform sind
  • Softwarelösungen ohne juristische Ersteinschätzung und Plausibilitätskontrolle
  • Teure Berater, die weder juristische Kompetenz noch Vertraulichkeit vermitteln können

Compliance-Ombudsmann: Holen Sie sich die komplette Lösung

Mitarbeiter oder Vertragspartner eines Unternehmens können sich bei Verdachtsfällen vertraulich an uns wenden. Als Berufsgeheimnisträger sind wir dazu verpflichtet, die Identität von Hinweisgebern und die erhaltenen Informationen absolut diskret zu behandeln. Hierfür stellen wir neben den klassischen Kanälen wie Mail oder Telefon auch ein Hinweisportal für maximale Vertraulichkeit bereit.

Founder: Keir Prestonly

Signature
  • Prüfung von Verdachtsfällen

    Untersuchung der Hinweise auf Plausibilität und Relevanz
  • Aufbereitung von Hinweisen

    Prüfung auf Plausibilität und Vollständigkeit
  • 100 % Vertaulichkeit

    Anwaltliche Schweigepflicht und Hinweisgeberportal
  • Aufklärung von Verdachtsfällen

    Internal Investigations

"Lassen Sie sich kein X für ein U vormachen."

Wer Fragen zu Compliance, Whistleblowing und verwandten Themen stellt, bekommt oft sehr schnell sehr viele Antworten. Eine Google-Anfrage genügt. Viele der genannten Antworten geben jedoch nur das eingeschränkte Leistungsprofil des Anbieters, nicht aber die Rechtslage wieder. Bestes Beispiel: Viele Anbieter rein elektronischer Lösungen "vergessen", darauf hinzuweisen, dass auch persönliche Treffen mit dem Hinweisgeber möglich sein müssen. Sparen Sie lieber Zeit und Geld und fragen gleich uns. Wir sind erfahren darin, Hinweisgebersysteme einzurichten und wir wissen, wie es richtig geht.

  • Langjährige Erfahrung beim Aufbau von Compliance-Management-Systemen und Hinweisgebersystemen
  • Zertifizierter Compliance-Officer (TÜV)
  • Langjährige Erfahrung als Strafverteidiger und als Unternehmensverteidiger
  • Lehrbeauftragter für Compliance an der Universität Köln

10

Jahre Compliance

15

Jahre Rechtsanwalt

20

Jahre Dozent

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