Auf das Hinweisgebersystem kommt es an
Sorgen Sie mit einem effizienten und rechtssicheren Hinweisgebersystem dafür, dass Hinweisgeber geschützt werden, Ihr Unternehmen von den Hinweisen profitiert und dabei allen rechtlichen Verpflichtungen nachkommt.
Sind Sie rechtssicher aufgestellt?
Was Sie jetzt brauchen
- Erfüllung der EU-Whistleblower-Richtlinie und des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Rechtssicheres Hinweisgebersystem
- Datenschutzkonformes Case-Management
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für die gesamte Kommunikation
- Erreichbarer Compliance-Ombudsmann
- Ganz wichtig: Persönliche Treffen mit dem Hinweisgeber müssen möglich sein
Was Sie nicht brauchen
- Eine teure Software
- Eine Unterbrechung der Verschlüsselung
- Zusatzkosten für weitere Dienstleister
Holen Sie sich maximale Sicherheit mit einem Hinweisgebersystem
Unser Hinweisgebersystem beruht auf zwei Säulen. Als Compliance-Ombudsmann stellen wir den erforderlichen persönlichen Kontakt zum Hinweisgeber her. Und über unser Hinweisgeberportal können Hinweisgeber die gesamte Bandbreite der aktuell sichersten Kommunikationskanäle nutzen. Garantiert niemand kann Hinweise mitlesen oder zurückverfolgen. Sicherheitslücken sind von vornherein ausgeschlossen. Zudem entfällt das Einrichten eigener elektronischer Postfächer oder die Beauftragung zwischengeschalteter Dienstleister. Unsere Lösung ist schlank, sicher und kostenarm.
Founder: Keir Prestonly
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Die besten Hochsicherheitskanäle
Signal, Threema, Protonmail und Co. -
Sichere Gespräche und Nachrichten
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung -
Einfach und sicher Dokumente senden
Per Messenger Daten empfangen -
Persönliche Treffen möglich
Kontakt Hinweisgeber und Ombudsmann -
Hinweisablage auf Hochsicherheitsserver
256k-Verschlüsselung für alle Daten -
Maximale Vertraulichkeit
Rechtsanwälte sind Berufsgeheimnisträger
"Lassen Sie sich kein X für ein U vormachen."
Wer Fragen zu Compliance, Whistleblowing und verwandten Themen stellt, bekommt oft sehr schnell sehr viele Antworten. Eine Google-Anfrage genügt. Viele der genannten Antworten geben aber nur das eingeschränkte Leistungsprofil des Anbieters nicht aber die Rechtslage wieder. Bestes Beispiel: Viele Anbieter rein elektronischer funktionierender Hinweisgebersysteme "vergessen", darauf hinzuweisen, dass auch persönliche Treffen mit dem Hinweisgeber möglich sein müssen. Sparen Sie lieber Zeit und Geld und fragen gleich uns. Wir sind erfahren darin, solche Systeme einzurichten und wir wissen, wie es richtig geht.
- Langjährige Erfahrung beim Aufbau von Compliance-Management-Systemen und Hinweisgebersystemen
- Zertifizierter Compliance-Officer (TÜV)
- Langjährige Erfahrung als Strafverteidiger und als Unternehmensverteidiger
- Lehrbeauftragter für Compliance an der Universität Köln
10
Jahre Compliance
15
Jahre Rechtsanwalt
20
Jahre Dozent
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